Gesetzgebung Steuern

Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten

Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Änderung des Steuergesetzes betreffend Finanzierung von  kantonalen Infrastrukturprojekten.

Die Vernehmlassung dauert vom 18. März 2025 bis zum 18. Juni 2025.

Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie an die folgende Adresse senden:

rueckmeldungen-steueramt@zh.ch

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer


Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Parlamentarischen Initiative KR-Nr. 270/2023 betreffend Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Die Vernehmlassung dauert vom 3. April 2025 bis zum 3. Juli 2025. Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie an die folgende Adresse senden: rueckmeldungen-steueramt@zh.ch

Kalte Progression

Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Parlamentarischen Initiative KR-Nr. 111/2023 betreffend Kalte Progression. Die Vernehmlassung dauert vom 28. Februar 2025 bis zum 28. Mai 2025. Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie an die folgende Adresse senden: rueckmeldungen-steueramt@zh.ch 

Zu- und Abwanderung von natürlichen Personen

Am 30. Oktober 2024 hat der Regierungsrat die Anfrage KR-Nr. 232/2024 betreffend Zu-/Abwanderung Steuersubstrat natürliche Personen: Ausmass und Entwicklung beantwortet.

Hier finden Sie die Antwort des Regierungsrates und Tabellen mit detaillierten Zahlen zu den Zu- und Wegzügen.

Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren

Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Umsetzung der Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren.

Informationen

Das geltende Recht im Kanton Zürich sieht für Steuerverfahren grundsätzlich einen doppelten kantonalen Instanzenzug vor, mit dem Steuerrekursgericht als erster von der Verwaltung unabhängigen Gerichtsinstanz und dem Verwaltungsgericht als zweiter Gerichtsinstanz. Die Urteile des Verwaltungsgerichts können beim Bundesgericht angefochten werden. Heute durchlaufen rund 120 Steuerverfahren pro Jahr beide kantonalen Gerichtsinstanzen. Bundesrechtlich erlaubt das Steuerharmonisierungsgesetz ein ein- oder ein zweistufiges kantonales Rechtsmittelverfahren. 

Die am 16. Mai 2022 von den Kantonsräten Michael Zeugin, Winterthur, Roland Scheck, Zürich und Dieter Kläy, Winterthur eingereichte Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren verlangt die Einführung eines einstufigen kantonalen Rechtsmittelverfahrens und die Einschränkung der streitwertbezogenen Einzelrichtendenzuständigkeit in Steuersachen. Mit der Reduktion auf eine kantonale Gerichtsinstanz sollen die Steuerverfahren beschleunigt und die Kosten für die Steuerpflichtigen und die Öffentlichkeit gesenkt werden. Die Motion wurde am 21. August 2023 vom Kantonsrat mit 94 zu 72 Stimmen an den Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung innert zweier Jahre überwiesen.

Zur Umsetzung der Motion mit der Einführung eines einstufigen kantonalen Instanzenzugs in Steuersachen gibt es grundsätzlich zwei mögliche Varianten. Bei der Variante Steuergericht wird das heutige Steuerrekursgericht als einzige kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen eingesetzt. Das Verwaltungsgericht entfällt als Gerichtsinstanz im Steuerbereich. Bei der Variante Verwaltungsgericht amtet das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen. Das Steuerrekursgericht wird aufgehoben. 

Der Regierungsrat hat am 22. Mai 2024 die Finanzdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsadressaten sind gebeten, insbesondere die beiden folgenden Fragen zu beantworten:

  • Befürworten Sie einen Übergang zu einem einstufigen Instanzenzug in Steuersachen oder soll der bisherige zweistufige Instanzenzug mit Steuerrekursgericht und Verwaltungsgericht als Gerichtsinstanzen in Steuersachen beibehalten werden?
  •  Sofern ein einstufiger Instanzenzug in Steuersachen eingeführt wird: Ist die Variante Steuergericht als einzige Gerichtsinstanz in Steuersachen oder die Variante Verwaltungsgericht als einzige Gerichtsinstanz in Steuersachen vorzuziehen?

Die Vernehmlassung dauert vom 7. Juni 2024 bis zum 18. Oktober 2024.

Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie an die folgende Adresse zu senden:

rueckmeldungen-steueramt@zh.ch

Zweiter Schritt der Steuervorlage 17

Hier finden Sie die Abstimmungszeitung zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, die Anträge des Regierungsrates und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates zum Schritt 2 der Steuervorlage 17 und die Studie von BAK Economics AG zu den Auswirkungen der Reduktion des Gewinnsteuersatzes auf 6 Prozent. 

Informationen & Unterlagen

Mit dieser Änderung soll der bereits in der Vorlage 5495 vorgesehene zweite Schritt der Steuervorlage 17 umgesetzt werden. 

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt – Rechtsdienst

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
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