Die kantonale Kulturförderung unterstützt Sachbücher, die sich einem Zürcher Thema widmen (Turicensia) und im Kulturbereich angesiedelt sind.
Auf dieser Seite
Förderbereich
Die kantonale Kulturförderung unterstützt Sachbücher, die sich einem Zürcher Thema widmen und im Kulturbereich angesiedelt sind. Namentlich werden folgende Sparten berücksichtigt: Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Spartenübergreifendes sowie weitere Sparten der Angewandten Künste wie beispielsweise Architektur, Design und Grafik. Unterstützt werden können auch Sachbücher, die sich an der Schnittstelle von Kultur und kulturfremden Bereichen bewegen.
Ausgenommen aus dem Förderbereich der Sachbücher sind Publikationen, die wie gehabt durch Druckkostenbeiträge in der Sparte Literatur oder durch Projektbeiträge in der Sparte Bildende Kunst gefördert werden.
Es werden zwei Arten von Beiträgen ausgerichtet:
Vorteile:
- Druckkostenbeiträge an Verlage
- Beiträge an die Erarbeitung einer Publikation, sofern eine Absichtserklärung oder ein Vertrag eines Verlags vorliegt und die Publikation öffentlich zugänglich sein wird
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Damit eine Publikation unterstützt werden kann, muss sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Vorteile:
- Durch das Thema ist ein klarer Zürcher Bezug vorhanden.
- Es ist ein inhaltlicher Bezug zu den von der Fachstelle geförderten Sparten oder zu weiteren Sparten der Angewandten Künste wie beispielsweise Architektur, Design und Grafik vorhanden.
- Das in der Publikation behandelte Thema ist für das heutige Kulturschaffen von Relevanz oder die Publikation hat einen dokumentarischen Wert.
- Die Publikation ist für ein breites Publikum von Interesse.
- Publikationen von akademischen/universitären Forschungsarbeiten sind nicht antragsberechtigt.
- Publikationen von Zuschuss-, Zahl- oder Eigenverlagen werden nicht unterstützt.
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
Vorteile:
- Bedeutung des Themas für den Kanton Zürich
- Mehrwert für die heute im Kanton Zürich lebenden Kulturschaffen-den/Kulturinteressierten oder dokumentarischer Wert
- künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis und Potenzial der involvierten Personen und des Verlags
- erwartete Resonanz bei einem breiten Publikum
- regionaler Bezug/regionale Ausstrahlung des Projekts
- organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der involvierten Personen
Der Unterstützungsantrag muss die folgenden Informationen beinhalten:
Vorteile:
- Projektbeschrieb mit Angaben zu Inhalt, Thema (thematischer Bezug zum Kanton Zürich), Umsetzung, Organisation, Terminplan
- Kurzbiografien der beteiligten Personen (mit ihren aktuellen Wohnadressen)
- Motivation: Warum ist Ihr Projekt zwingend und dringend?
- Detailbudget inkl. Honorare und Sozialleistungen für die involvierten Kulturschaffenden
- Finanzierungsplan: Herkunft und Höhe der erwarteten sowie bereits gesprochenen Beiträge
- Bestätigung des Verlags
Die Eingabe hat durch die Kulturschaffenden, den Verlag oder durch die administrative Projektleitung zu erfolgen.
Gesuche um Unterstützung von Sachbüchern müssen spätestens zwei Monate vor der Drucklegung eingereicht werden. Die Eingabe hat durch die Kulturschaffenden, den Verlag oder durch die administrative Projektleitung zu erfolgen.
Das Einreichen eines Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal der Fachstelle Kultur.
Die Gesuche werden vier Mal jährlich beurteilt. Termine 2024:
- 29. Februar 2024
- 16. Mai 2024
- 29. August 2024
- 13. November 2024
Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug von Expertinnen und Experten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Sachbücher
Ihre Ansprechperson für
Sachbücher ist
Claire Plassard.