Der Extrakredit dient der Ergänzung der bestehenden Fördermassnahmen in den traditionellen Kunstsparten.
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Förderbereich
Der Extrakredit ist ein offenes Fördergefäss.
Das heisst: Für Vorhaben, die thematisch innerhalb der Sparten der Fachstelle Kultur zu verorten sind, aber nicht durch die übrigen Förderinstrumente abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit, Unterstützung aus dem Extrakredit zu beantragen. Damit reagiert die Fachstelle Kultur auf aktuelle Entwicklungen in der Kultur, die sich in ausserordentlichen Formaten, Methoden oder Vorhaben zeigen. Die Diversität des kulturellen Schaffens soll so gestärkt werden.
Es können Gesuche eingereicht werden für:
- spartenübergreifende Vorhaben der Kreation, Verbreitung und Vermittlung
- spartenübergreifende Plattformen und Netzwerke (keine Symposien)
- spartenübergreifende Pilotprojekte und Anschubfinanzierungen
- gemeindeübergreifende Initiativen oder Strukturen
- thematische Ausstellungen in den von der Fachstelle Kultur geförderten Sparten (Kunstausstellungen werden bei den Projektbeiträgen Bildende Kunst eingereicht.)
- Pop Ups, Zwischennutzungen, kurzfristige oder befristete Optionen für künstlerische Vorhaben (alle Sparten)
- ausserordentliche Vorhaben, neue Formate, Versuchsanordnungen (alle Sparten)
Förderkriterien
Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
Vorteile:
- Künstlerische Professionalität und Qualität
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
- Dringlichkeit und Motivation
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
- Organisatorische Sorgfalt
- Innovation
- Künstlerischer Leistungsausweis und/oder Potenzial
- Realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
Ausschlusskriterien
Nicht behandelt werden Gesuche für Projekte im Zusammenhang mit Schulen, Aus- und Weiterbildungen; für Projekte ohne Unterstützungsbedarf (kommerzielle oder ausreichend finanzierte Projekte). Nachträglich eingereichte Gesuche für Projekte, deren Realisierung bereits begonnen hat, können nicht mehr behandelt werden.
Gesuchsbeurteilung
Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur, fallweise unter Beizug der Expertinnen und Experten der Kulturförderungskommission. Sitzungen zur Gesuchsbeurteilung finden in der Regel alle vier Wochen statt. Die Fachstelle Kultur kann aus inhaltlichen Gründen ein Gesuch, das im Extrakredit eingereicht worden ist, einem anderen Förderbereich zuordnen. In diesem Fall gelten die Terminvorgaben des jeweiligen Bereiches.
Voraussetzungen für Gesuchseingabe
Die kantonale Kulturförderung unterstützt kulturelle Vorhaben von mindestens regionaler Bedeutung. Sie ergänzt die Unterstützung von Privaten und Gemeinden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Gesuche können nur geprüft werden, wenn die folgenden formalen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Unterlagen wurden vollständig und fristgerecht eingereicht. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Grundsätzlich gilt, dass ein direkter Bezug der Kulturschaffenden oder des eingereichten Projektes zum Kanton Zürich Voraussetzung für eine Unterstützung ist.
Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Gesuche für Beiträge bis 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.
Eingabetermin
Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor der Durchführung eingereicht werden.
Gesuchseingabe
Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.
Gesprochene Beiträge
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Fachstelle Kultur - Extrakredit
Extrakredit
Ihre Ansprechperson für
den Extrakredit ist
Gunda Zeeb.