Bestattungskosten

Details

Kapitelnr.
8.1.23.
Publikationsdatum
1. März 2016
Kapitel
8 Situationsbedingte Leistungen (WSH)
Unterkapitel
8.1. Situationsbedingte Leistungen

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Bestattungskosten gelten nach Art. 3 Abs. 2 lit. g ZUG nicht als Unterstützungen. Sie können daher nicht aus Mitteln der öffentlichen Sozialhilfe übernommen werden.

Dazu besteht auch keine Veranlassung, erfolgt doch die Bestattung auf dem Friedhof der Gemeinde, in der die oder der Verstorbene den letzten (zivilrechtlichen) Wohnsitz hatte (§ 55 GesG), unentgeltlich (§ 56 Abs. 1 GesG, vgl. aber auch § 45 Verordnung über die Bestattungen betreffend Rechnungsstellung besonderer Leistungen).

Rechtsprechung

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: