Qualifizierungsmassnahmen
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Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
1.Allgemeines
Wird anhand der Standortbestimmung festgestellt, dass für die berufliche Integration einer Person eine weitere Qualifizierung notwendig ist, ist zu prüfen, welcher Art diese sein soll. Bei der Abklärung können die Berufsberatungsstellen im Kanton (vgl. dazu auch Kapitel 13.1.03) behilflich sein. Neben beruflichen Qualifikationen, die durch normale Aus- und Weiterbildungen erreicht werden können, gibt es diverse niederschwellige Qualifikationsangebote. In der Angebotspallette der Qualifizierungsprogramme im Kanton Zürich werden insbesondere folgende Massnahmen angeboten:
- Vermittlung von Berufserfahrung,
- Vermittlung von berufsspezifischen Fähigkeiten,
- Vermittlung arbeitsmarktlicher Schlüsselqualifikationen,
- Vermittlung von Bewerbungskompetenzen und Perspektivenaufbau.
Häufig bieten auf Qualifzierungsmassnahmen spezialisierte Programmanbieter eine Kombination der genannten Massnahmen an. Es handelt sich dabei nicht um Berufsbildungsgänge und diese können durch Qualifizierungsmassnahmen auch nicht ersetzt werden. Hingegen können bereits vorhandene Qualifikationen aktualisiert, aufgefrischt und gefestigt werden im Hinblick auf Stelle im ersten Arbeitsmarkt. Weiter können für niederschwellige Arbeitsangebote die notwendigen Qualifikationen aufgebaut werden.
2.Vermittlung von Berufserfahrung
Bei der Vermittlung von Berufserfahrung geht es insbesondere darum, Personen durch befristete Arbeitseinsätze bei Arbeitgebenden im ersten Arbeitsmarkt (Praktikumsplätze) oder in arbeitsmarktnahen Beschäftigungsfeldern des ergänzenden Arbeitsmarktes das Erlangen von Berufserfahrung zu ermöglichen.
3.Vermittlung von berufsspezifischen Fähigkeiten
Diese Massnahme beinhaltet insbesondere den Aufbau von berufsspezifischen Fähigkeiten im Rahmen von Schulungen für ein konkretes Betätigungsfeld. Liegt dieses beispielsweise im handwerklichen Bereich, kann darunter der Aufbau eines Fachvokabulars in deutscher Sprache oder die Bedienung von in diesem Berufsfeld gebräuchlichen Maschinen sein. Bei Gesundheitsberufen kann es neben der Vermittlung von Fachdeutsch um die Vermittlung von in der Pflege gebräuchlichen Methoden und Fertigkeiten gehen.
4.Vermittlung von arbeitsmarktlichen Schlüsselqualifikationen
Unter dem Begriff arbeitsmarktliche Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Qualifikationen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, exaktes Arbeiten, Umgang mit Kundinnen und Kunden zu verstehen. Sie sind also kein Fachwissen, sondern ermöglichen den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich Schlüsselqualifikationen aus einem breiten Spektrum übergreifender Fähigkeiten zusammen, wie z.B. die Fähigkeit, aufmerksam und konzentriert zu sein, Lernfähigkeit, Kreativität, Planungsfähigkeiten, Vorstellungskraft, Sozialkompetenzen etc. Die Vermittlung von arbeitsmarktlichen Schlüsselqualifikation erfolgt durch Trainieren im geschützten Rahmen sowie durch Reflexion der Verhaltensweisen.
5.Vermittlung von Bewerbungskompetenzen und Perspektivenaufbau
Der Aufbau von Bewerbungskompetenzen erfolgt unter anderem durch eine Analyse, wie die betroffene Person bisher Stellen gesucht hat. Es wird vermittelt, wie die Bewerbungsverfahren - allenfalls branchenspezifisch - in der Schweiz aussehen, worauf bei schriftlichen Bewerbungen geachtet werden muss, wie der Lebenslauf gestaltet werden muss, wie man sich auf eine erste telefonische Kontaktaufnahme vorbereitet, worauf es bei einem Bewerbungsgespräch ankommt etc. Neben der Unterstützung bei der Gestaltung der schriftlichen Bewerbung werden die persönlichen Kontakte in Rollenspielen trainiert und es wird mit den betroffenen Personen zusammen analysiert, welche Stärken sie mitbringen und wie sie diese anbringen können.
Rechtsprechung
Praxishilfen
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe