Nachhaltige Beschaffung

Bauten, Kleider, Fahrzeuge oder Nahrungsmittel: Die öffentliche Hand beschafft eine Vielfalt von Gütern und Dienstleistungen. Der Kanton Zürich setzt dabei auf eine nachhaltige Beschaffung und nimmt seine Vorbildfunktion wahr. Auch Gemeinden können mit ihrer Beschaffungspolitik viel erreichen.

Nachhaltig beschaffen – was bedeutet das? 

Nachhaltig beschaffen heisst: Beim Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen und beim Ausschreiben von Bauwerken werden ökologische, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigt. Um das vorteilhafteste Angebot zu finden, wird der ganze Lebenszyklus des Beschaffungsgegenstandes, also Produktion, Transport, Betrieb und Entsorgung, bewertet.

Nachhaltige Beschaffung im Gesetz

Im Kanton Zürich ist die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (revidierte IVöB) seit 1. Oktober 2023 in Kraft. Das neue Vergaberecht enthält ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Beschaffung. Nachhaltigkeit wird beispielsweise bereits im Zweckartikel (Art. 2 IVöB) erwähnt. Eine der wichtigsten Anpassungen ist
Art. 41 IVöB: Neu erhält das vorteilhafteste Angebot (vorher «das wirtschaftlich günstigste») den Zuschlag. Ökologische und soziale Kriterien können in die Zuschlagskriterien integriert werden (Art. 29 IVöB).

Beschaffungspolitik des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat im März 2018 die Richtlinien für Beschaffungen des Kantons Zürich festgelegt. Diese definieren ein gemeinsames Grundverständnis einer nachhaltigen Beschaffung. Das Ziel der Vorgaben umfasst eine zuverlässige Versorgung der Verwaltung mit Gütern, Bau- und Dienstleistungen bei gleichzeitig hoher Qualität sowie tiefen Kosten. Grosses Gewicht wird auf nachhaltig produzierte Güter gelegt. Beschaffungen sollen wirtschaftlich, ökologisch, sozial, transparent, risikobewusst, korrekt, kompetent, neutral, fair und gemeinsam erfolgen.

Leitlinien nachhaltige Beschaffung

Die Leitlinien konkretisieren die Beschaffungspolitik des Regierungsrates und unterstützen die kantonale Verwaltung und interessierte Gemeinden bei der Umsetzung der IVöB. Die Leitlinien wurden in Zusammenarbeit mit den Beschaffungsstellen des Kantons und mit externer Beratung entwickelt und im September 2023 veröffentlicht.

Kanton will bis spätestens 2040 klimaneutral fahren

Der Kanton setzt sich für seine Fahrzeugflotte neue, ambitionierte Klimaschutzziele. Er beschafft möglichst nur noch CO2-freie Fahrzeuge. Spätestens 2040 soll die Flotte klimaneutral sein.

Vor jeder Beschaffung zu klären 

Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit haben die grösste Wirkung, wenn sie bereits am Anfang des Beschaffungsprozesses gemacht werden. Wir empfehlen, die Fachleute des Kompetenzzentrums für Beschaffung früh beizuziehen. 

Bedarfsabklärung

Hauptvoraussetzung jeder Beschaffung ist eine sorgfältige Abklärung, ob die Beschaffung nötig ist oder ob es Alternativen dazu gibt. Mit den Verbrauchsprodukten ist sparsam umzugehen. Haben die Produkte ihren Zweck erfüllt, müssen sie ökologisch entsorgt beziehungsweise rezykliert werden.

Lebenszyklusbetrachtung

Beim Preis-Leistungs-Verhältnis wird der gesamte Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung einbezogen. Es sind nicht alleine die Anschaffungskosten zu vergleichen. Dadurch können Angebote profitieren, welche im Betrieb ressourceneffizient sind. Auch hinsichtlich der ökologischen und sozialen Herausforderungen ist der gesamte Lebenszyklus zu betrachten, und zwar vom Rohstoffabbau bis hin zur Entsorgung.

Langlebigkeit und Kreislauffähigkeit

Wenn Produkte beschafft werden, so sollen sie ihren Wert möglichst lange behalten. Entsprechend müssen sie so gestaltet sein, dass sie wiederverwendet, geteilt, repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden können. In gewissen Fällen sollten Verwaltungseinheiten alternative Geschäftsmodelle (z.B. Miet- oder Sharingmodelle) in Betracht ziehen. Auch kann es sich lohnen, Beschaffungsaufträge funktional auszuschreiben. Ein Beispiel dafür ist die Ausschreibung von Beleuchtung anstelle von Lampen.

Faire Arbeitsbedingungen

Es dürfen ausschliesslich Anbietende berücksichtigt werden, welche die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen sowie die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten. Bei Aufträgen, die im Ausland erbracht werden, müssen Verwaltungseinheiten verlangen, dass die Lieferanten und Dienstleistungsunternehmungen die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO-Kernarbeitsnormen) einhalten. 

Unterstützung & Infos

Die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) unterstützt bei Fragen zu ökologischen oder sozialen Aspekten der Beschaffung. Sie informiert über geeignete Beschaffungshilfsmittel oder leitet Anfragen an entsprechende Stellen weiter. 

Benötigen Sie Unterstützung oder Tipps rund um eine nachhaltige Beschaffung? Melden Sie sich bei uns.

Gina Spescha

Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU)

gina.spescha@bd.zh.ch
+41 43 259 49 15

Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WöB)

Die Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WöB) unterstützt die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dabei, das revidierte Beschaffungsrecht umzusetzen. Sie stellt den Beschaffenden auf allen föderalen Ebenen Informationen und Hilfsmittel für eine nachhaltige Beschaffung zur Verfügung. 

Forum Beschaffung - informieren, austauschen, vernetzen

Um die Innovation und die Nachhaltigkeit in der Beschaffung im Kanton Zürich zu stärken, braucht es eine  Vernetzung der verschiedenen Gremien und Akteure. Das  «Forum Beschaffung» bietet Beschaffenden der öffentlichen Hand und Interessierten zweimal jährlich eine Plattform, um sich über aktuelle Themen zu informieren, auszutauschen und voneinander zu profitieren. 

Darf ich Labels in Ausschreibungen verwenden?

Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es, in Ausschreibungen ein bestimmtes Label vorauszusetzen. Labels dürfen jedoch als Anhaltspunkt verwendet werden.

Den Labels liegen bestimmte Kriterien zugrunde, welche erfüllt werden müssen. Diese Kriterien können bei der öffentlichen Beschaffung dazu verwendet werden, die erwarteten Leistungen zu bestimmen und die Offerten zu vergleichen. Es ist jedoch nicht erlaubt, ein bestimmtes Label zu verlangen. So muss jedes Angebot, das dieselben Anforderungen erfüllt, zugelassen werden. 

Die mit Unterstützung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) entwickelte Website Labelinfo.ch ist eine Datenbank, in der sämtliche auf dem Schweizer Markt vorhandenen Labels beschrieben sind.

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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

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