Das integrale Risikomanagement des Regierungsrates wirksam einführen und umsetzen.
In Ergänzung zu bestehenden und bewährten Risikomanagementprozessen der Verwaltung implementiert der Regierungsrat ein integrales Risikomanagement. Dieses soll wesentliche Risiken des Kantons erfassen und steuern, die eine ausserordentliche Lage herbeiführen oder die Handlungsfähigkeit von Behörden und Verwaltung gefährden könnten oder die der Regierungsrat aus anderen Gründen als wesentlich erachtet. Als Voraussetzung hat der Regierungsrat eine Änderung der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung beschlossen, eine zentrale Stelle Integrales Risikomanagement geschaffen sowie Organisation, Verfahren und Methode vorgegeben und Aufträge an die Verwaltung erteilt. Gemäss dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 wird das integrale Risikomanagement bis Ende 2024 wirksam eingeführt und umgesetzt.
Umsetzung
Planmässig