Die angemessene Berücksichtigung der Ergänzungssteuern im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs überprüfen.
Die Massnahme kann frühestens 2026 aufgenommen werden, da erst dann Zahlen zu den Ergänzungssteuern vorliegen werden.
Die Massnahme kann frühestens 2026 aufgenommen werden, da erst dann Zahlen zu den Ergänzungssteuern vorliegen werden.
Umsetzung
Planmässig