Um im formellen Verwaltungshandeln die elektronische Kommunikation ohne Medienbrüche zu ermöglichen, wurde eine Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes beschlossen. Im ersten Umsetzungsjahr wurde ein Vorentwurf der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen erarbeitet. Um das digitale Leistungsangebot der Verwaltung weiter auszubauen und die Weiterentwicklung von Basisdiensten zu unterstützen, wurde zudem der Vernehmlassungsentwurf für ein neues Gesetz über digitale Basisdienste ausgearbeitet.
Umsetzung
Planmässig