Überbauungs- und Erschliessungsstand

Der Überbauungs- und Erschliessungsstand ist die Grundlage für die Erstellung der Bauzonenstatistik und für das Monitoring der Bauzonenentwicklung. Er zeigt Behörden, Planenden und Privaten auf, wo überbaute und unbebaute Bauzone besteht und in welchem Zeitraum mit einer Erschliessung unbebauter Bauzonen zu rechnen ist.

Kurz erklärt

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) koordiniert und initiiert die jährliche Nachführung des Überbauungs- und Erschliessungsstands (UbEs) bei den Gemeinden im Kanton Zürich. Im UbEs ist ersichtlich, auf welchen Grundstücken weitere Hauptgebäude erstellt werden können und ob diese Flächen sofort verfügbar sind oder noch Erschliessungsleistungen notwendig sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Ein bisher nicht überbautes Grundstück gilt als vollständig überbaut, wenn mit dem Aushub begonnen worden ist und keine weitere Hauptbaute auf dem Grundstück erstellt werden kann.
  • Ein Grundstück mit bestehenden Gebäuden ist teilweise als nicht überbaut zu bezeichnen, wenn weitere Hauptbauten erstellt werden können. Es ist eine zweckmässige Abgrenzung innerhalb des Grundstücks vorzunehmen. Grundstücke mit Waldabstandslinien, Gewässerschutzzonen und Baulinien gelten als überbaut, wenn keine oder keine weiteren Hauptbauten realisiert werden können.
  • Spezielle Umstände bestehen, wenn aus konzeptionellen Gründen Hauptbauten trotz vorhandenem Anordnungsspielraum (wie beispielsweise bei einem Fussballfeld oder bei grösseren Freiräumen im Zusammenhang mit Gestaltungsplänen) Hauptbauten nicht realistisch oder zulässig sind. Dann können die entsprechenden Flächen als überbaut bezeichnet werden.

Eine Fläche ist:

  • baureif (d.h. eine Baubewilligung kann erteilt werden), wenn sie erschlossen ist und durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird.
  • innert 5 Jahren baureif, wenn die noch erforderlichen Planungsmassnahmen und Kreditbeschaffungen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinde stehen, die noch nötigen Leistungen erbracht werden können sowie kein nennenswerter Widerstand der Bevölkerung und Eigentümer gegen die vorgesehenen Massnahmen zu erwarten ist.
  • längerfristig baureif, wenn die Voraussetzungen für eine Baubewilligung nicht innert 5 Jahren gegeben sind.

Nachführung durch die Gemeinden

Das ARE lädt die Städte und Gemeinden jedes Jahr ein, den UbEs zu überprüfen und nachzuführen.

UbEs nachführen

Die Überprüfung des UbEs umfasst die Meldung von Fehlern, Korrekturen oder Ergänzungen in Bezug auf die Vorerfassung des Überbauungsstands sowie die Überprüfung des Erschliessungsstands.

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Zu überprüfen ist der Vorjahresstand (2023) des Überbauungs- und Erschliessungsstands. Unüberbaute Flächen, die 2024 überbaut worden sind, können in der Webmap als überbaute Flächen erfasst werden.

Beachten Sie, dass eine Bauabsicht, eine erteilte Baubewilligung oder eine Bauabsicht nicht genügen, um eine unüberbaute Fläche als überbaut zu deklarieren. Nur Flächen, die tatsächlich überbaut sind oder wo ein Bauvorhaben in Ausführung ist, dürfen als überbaut bezeichnet werden.

Bitte melden Sie bei unüberbauten Grundstücken allfällige Umklassierungen von «längerfristig baureifen» zu «innert 5 Jahren baureifen» Flächen resp. «innert 5 Jahren baureifen» zu «baureifen» Flächen in Bezug auf den Erschliessungsstand.

Angaben zur Definition des Überbauungsstands und des Erschliessungsstands finden sich im oberen Teil dieser Webseite.

Die Frist für die Überprüfung und Nachführung des UbEs 2024 ist auf den 31. März 2025 angesetzt. Bitte melden Sie sich vor Ablauf der Frist, falls Sie mehr Zeit benötigen.

Änderungen erfassen

Änderungen des UbEs können neu mit Hilfe des kantonalen GIS-Browsers (Link siehe unten) vorgenommen werden. Das folgende kurze Erklärvideo führt durch die Arbeitsschritte. Diese umfassen unter anderem den Zugang zum GIS-Browser, die Verwendung des Zeichen- und Texttools und die Übermittlung des Weblinks. Zu beachten ist auch die Rubrik «Informationen zur Erfassung».

Bitte beschränken Sie die Rückmeldung und Überprüfung auf das eigene Gemeindegebiet.

Informationen zur Erfassung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nein, die Nachführung der UbEs über den kantonalen GIS-Browser erfolgt ohne die Notwendigkeit eines Logins.

Über den voranstehenden Link «GIS-Browserkarte (UbEs)» auf dieser Webseite gelangen Sie zur GIS-Browserkarte. Der aktuelle bzw. zu überprüfende UbEs ist bereits als aktive Karte ersichtlich.

Sie benötigen die Editierwerkzeuge «Polygon» für die Erfassung von Flächen und «Text» für die Beschriftung der Flächen. Beide Werkzeuge finden Sie in der Rubrik «Zeichnen» rechts oben im GIS-Browserfenster, siehe Erklärvideo.

Die Flächen müssen mit dem neu zuzuweisenden Überbauungs- und Erschliessungsstand beschriftet werden, also entweder «Überbaut», «Sofort baureif», «In 5 Jahren baureif» oder «Längerfristig baureif». In Klammerbemerkung können Sie gerne noch den Grund erwähnen, welcher zur Anpassung des UbEs geführt hat. Ein Beispiel: «Überbaut (Beginn Aushub 2024)».

Erfasste Flächen und Texte können mit Rechtsklick auf das zu löschende Objekt und anschliessendem Drücken der «Delete»-Taste entfernt werden.

Flächen (Polygone): Mit erstem Rechtsklick können Attribute, wie die Füllfarbe oder die Strichstärke geändert werden. Mit zweitem Rechtsklick können zudem die Stützpunkte verändert sowie die Fläche als Ganzes vorschoben werden.

Texte: Mit Rechtsklick können Attribute, wie die Grösse und die Farbe, geändert und die Beschriftung angepasst werden. Zudem kann der Text an eine neue Stelle verschoben werden.

Sobald Sie Ihre Erfassung abgeschlossen haben, können Sie in der Werkzeugleiste oben rechts im GIS-Browser das «Teilen»-Symbol anklicken und den erzeugten Link in die Zwischenablage kopieren und in Ihrer Datenablage speichern, siehe Erklärvideo. Bitte fügen Sie den Link zur Kontrolle in ein leeres Browserfenster ein, um zu überprüfen, ob die Flächen samt Beschriftung richtig gespeichert worden sind bzw. korrekt angezeigt werden.

Es ist möglich, die Erfassung der Flächen samt Beschriftung in mehreren Etappen, also zu unterschiedlichen Zeitpunkten, durchzuführen. Wichtig zu beachten ist, dass nach der Erfassung von Flächen und Beschriftungen am Ende einer Session jeweils wieder ein neuer Weblink erzeugt werden muss.

Für die Übermittlung des Weblinks ist das Formular «Abschluss mitteilen» auf der vorliegenden Webseite zu verwenden. Sie können im Formular den Link einfügen.

Wir werden die erfassten Flächen samt Beschriftung kontrollieren und uns bei Fragen oder Unklarheiten melden. Sofern die Änderungen korrekt übertragen worden sind, werden wir die Flächen in unserem GIS-System erfassen und Ihnen nach ein paar Tagen ein PDF zur Kontrolle bzw. zu Ihren Akten zustellen.

Abschluss mitteilen

Sobald Sie die Überprüfung und Nachführung des UbEs beendet haben, bitten wir um eine Bestätigung. Über das untenstehende Formular können Sie uns den Abschluss mitteilen.

Falls es Änderungen am UbEs vorzunehmen gab, können Sie den Link zu den erfassten Flächen im Formular an der entsprechenden Stelle einfügen.

Optional besteht die Möglichkeit, uns Änderungen entweder telefonisch oder via Videokonferenz (MS Teams) mündlich mitzuteilen. Auch bei Fragen können Sie uns kontaktieren. Sie können dazu das Kontaktformular unter Angabe von zeitlichen Präferenzen verwenden. Gerne melden wir uns für eine Terminvereinbarung bei Ihnen.

Für Ihre geschätzte Mitarbeit an der jährlichen Nachführung des UbEs danken wir Ihnen herzlich.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung – Raumbeobachtung

Telefon

+41 43 259 43 19

Telefon

Montag, Mittwoch, Donnerstag

E-Mail

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