Regierungsrat will Stimmrechtsausschluss für Menschen mit umfassender Beistandschaft aufheben
Medienmitteilung 03.04.2025
Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, sollen sich an Wahlen und Abstimmungen im Kanton Zürich beteiligen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Kantonsverfassung dementsprechend anzupassen. Mit der Einführung dieses Stimm- und Wahlrechts soll der Kanton Zürich eine zentrale Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention umsetzen.
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Heute sind Menschen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, von kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen im Kanton Zürich ausgeschlossen. Das sind im Kanton Zürich momentan schätzungsweise 400 Personen. Eine Behördeninitiative der Stadt Zürich will dies ändern. Zürcher Gemeinden soll es künftig möglich sein, das Stimm- und Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Mit der Behördeninitiative soll ein zentrales Anliegen der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben.
Der Kantonsrat hat die Behördeninitiative dem Regierungsrat zur Prüfung überwiesen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Behördeninitiative im Grundsatz. Die Forderung nach einer umfassenden politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht im Einklang mit dem kantonalen Aktionsplan Behindertenrechte. Der Regierungsrat möchte jedoch einen Flickenteppich an unterschiedlichen kommunalen Regelungen vermeiden. Er lehnt deshalb die Behördeninitiative ab und unterbreitet dem Kantonsrat einen ausformulierten Gegenvorschlag.
Gegenvorschlag für eine kantonsweite Regelung
Der Regierungsrat will den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit umfassender Beistandschaft sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene aufheben. Neu soll auch ihnen sowohl das aktive wie auch das passive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene zustehen. Gleichzeitig sollen neue gesetzliche Grundlagen dafür sorgen, dass Kanton und Gemeinden die UNO-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen können. Sie sollen die notwendigen Massnahmen treffen können, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Dazu beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte.