Kantonale Sportförderung: Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem ZKS fortsetzen

Der Verbands- und Vereinssport im Kanton Zürich soll weiterhin gefördert werden: Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) fortzusetzen.

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Die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Sportamt des Kantons Zürich und dem Zürcher Kantonalverband für Sport im Rahmen der kantonalen Sportförderung soll für weitere vier Jahre fortgeführt werden. Der ZKS erfüllt die Aufgaben als Partner des Kantons, gestützt auf eine Leistungsvereinbarung. Die Betriebsführung des kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg, die Mitwirkung bei Beitragsgesuchen für den Bau von Sportanlagen sowie die Förderung des Verbands- und Vereinssports sind die zentralen Aufgaben des ZKS. Pro Jahr – geplant für die Jahre 2026 bis 2029 – soll der Verband rund 5,9 Mio. Franken aus dem Sportfonds erhalten. «Der Verbands- und Vereinssport ist für den aktiven Sport, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, unersetzlich. Deshalb ist jeder hier eingesetzte Franken gut investiert», hält Regierungsrat und Sportminister Mario Fehr fest: «Der ZKS leistet hervorragende Arbeit.»

Unter dem Dach des ZKS finden sich 65 Zürcher Sportverbände mit mehr als 2200 Vereinen und über 380’000 Mitgliedern. Die Zürcher Sportverbände profitieren von den Grundbeiträgen des ZKS, mit denen sie ihre Mitglieder unterstützen und beispielsweise Ausbildungen für engagierte Ehrenamtliche anbieten können. Die Zürcher Sportvereine erhalten zudem aus dem sogenannten «Verbandsanteil» unter anderem Beiträge an benötigtes Sportmaterial.

«Der ZKS dankt dem Regierungsrat für das Vertrauen», betont ZKS-Präsident Urs Hutter: «Wir nehmen unsere Arbeit sehr ernst und handeln verantwortungsvoll.» So unterliegt der ZKS den Branchenstandards im Schweizer Sport und dient damit als Vorbild für andere Verbände und Vereine in Bezug auf ethisches Verhalten, gute Geschäftsführung sowie die Geschlechterausgewogenheit in Führungsgremien. Die Mittel für die Förderung des Verbands- und Vereinssports durch den ZKS stammen aus dem Sportfonds. Laut Lotteriefondsgesetz muss der Kantonsrat dem Beitrag zustimmen.
 

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