Mehr Lohn für Lehrerinnen und Lehrer im Kindergarten
Medienmitteilung 03.03.2022
Der Regierungsrat will den Kindergarten als Teil der Volksschule stärken. Dazu soll die Ausbildung für Kindergartenlehrpersonen weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen sämtliche Lehrpersonen dieser Stufe beim Lohn den Primarlehrpersonen gleichgestellt werden.
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Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat in ihrem Anerkennungsreglement die Zulassungsvoraussetzungen an die pädagogischen Hochschulen vereinheitlicht. Der Ausbildungsgang, der einzig auf die Kindergartenstufe ausgerichtet ist, führt damit nicht mehr zu einem schweizweit anerkannten Diplom. Dies im Gegensatz zum Studiengang Kindergarten- und Unterstufe (KUst), der im Kanton Zürich ebenfalls angeboten wird. Der Regierungsrat will deshalb auf die Weiterführung des separaten Studiengangs Kindergarten verzichten. Er folgt damit einer schweizweiten Entwicklung.
Gleichwertige Ausbildung
Die Lehrpersonen im Kindergarten prägen den ersten Abschnitt in der Schullaufbahn der Kinder. Sie begleiten die Kinder in die obligatorische Schulzeit, fördern die individuelle Entwicklung und das Lernen und bereiten die Kinder auf den Wechsel in die Primarschule vor. Im Studiengang KUst werden die Studierenden auf diese Aufgabe vorbereitet. Sie erwerben neben den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen Kompetenzen in allen Bildungsbereichen der Kindergartenstufe sowie der Unterstufe. Davon profitieren nicht nur die Kinder. Auch die Lehrpersonen erhalten mit dieser Ausbildung attraktive Gestaltungsmöglichkeiten ihrer beruflichen Laufbahn.
Gleichwertiger Lohn
Wenn Lehrerinnen und Lehrer in Kindergarten und Primarschule dieselben Zulassungsbedingungen und Abschlüsse haben, sollen sie gemäss Regierungsrat auch beim Lohn gleichgestellt sein. Unabhängig davon, ob sie im Kindergarten oder auf der Primarstufe arbeiten, sollen auch die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gleich entlöhnt werden. Das gilt auch für Kindergartenlehrpersonen mit einem altrechtlichen Abschluss. Der Regierungsrat hat die Lehrpersonalverordnung dahingehend angepasst.
Für die höheren Löhne der Lehrpersonen und Förderlehrpersonen, die im Kindergarten tätig sind, rechnet der Regierungsrat mit zusätzlichen Kosten von rund 16,2 Millionen Franken pro Jahr. Davon sind 20 Prozent durch den Kanton (rund 3,2 Millionen Franken) und 80 Prozent (rund 13 Millionen Franken) durch die Gemeinden zu tragen.
Vernehmlassungsresultate stützen den Entscheid
Die zur Vernehmlassung eingeladenen Parteien, Direktionen und Vertreterinnen und Vertreter des Schulwesens sprachen sich mit deutlicher Mehrheit für die Einreihung aller Kindergartenlehrpersonen in die höhere Lohnkategorie aus. Die geplanten Änderungen im Ausbildungsgang wurden ebenfalls klar befürwortet. Insbesondere begrüsst wurde die Anpassung der Zulassungsbedingungen.
Der Regierungsrat hat die Anpassungen im Gesetz über die Pädagogische Hochschule PHG und in der Lehrpersonalverordnung LPVO zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.