In der Schweiz ist eine Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge und Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht zu bezahlen.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
Für schwere Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nicht im Transportgewerbe eingesetzt werden, und in bestimmten Spezialfällen bezahlen sie keine leistungsabhängige, sondern eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
Die PSVA ist ebenfalls eine Abgabe des Bundes, die Rechnung bekommen Sie vom kantonalen Strassenverkehrsamt.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Transportfahrzeuge und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen in der Schweiz eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Die LSVA bezahlen Sie direkt der Oberzolldirektion des Bundes.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
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