Öffentliche Auflagen Luftfahrt.

Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen Auflagen in der Luftfahrt

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Anpassung des Objektblatts für das Flugfeld Hasenstrick (ZH):

Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugfelds Hasenstrick behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für das Flugfeld Hasenstrick wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Hasenstrick publiziert werden.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für das Flugfeld Hasenstrick kann vom 5. März 2025 bis und mit 4. April 2025 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

  • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen
  • Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich 
  • Gemeindeverwaltung Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten
  • Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil

Das Objektblatt ist zudem ab dem 5. März 2025 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 4. April 2025 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft:

  • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Hinweis:

Parallel zur Mitwirkung zur Anpassung des SIL-Objektblatts Hasenstrick findet die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick statt. Einsprachen sind separat einzureichen.

05. März 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Amt für Mobilität, Kanton Zürich
 

Flugfeld Hasenstrick

Gesuch um Änderungen des Betriebsreglements

Gesuchstellerin:

Fluggruppe Hasenstrick, c/o Martin Brem, Zihlstrasse 47, 8430 Hinwil

Gegenstand:

Der Flugbetrieb auf dem Flugfeld Hasenstrick ist seit Ende 2009 eingestellt. Der Flugplatzhalter beabsichtigt die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit E-Glidern (Gleitschirme, Hängegleiter und Ultraleichtflugzeuge mit Elektromotor) und Helikoptern. Die Anzahl sämtlicher Flugbewegungen soll wie bis anhin auf 3'000 pro Jahr begrenzt sein, diejenige für Helikopter soll auf 300 pro Jahr festgesetzt werden. Im Weiteren sind geringfügige Anpassungen bei den Betriebszeiten vorgesehen.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Unterlagen können vom 5. März 2025 bis zum 4. April 2025 bei den folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
- Gemeindeverwaltung Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten
- Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil

Einsprachen:

Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, einzureichen.

Hinweise:

  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

Hinweis:

Parallel zur öffentlichen Auflage des Gesuchs um Änderungen des Betriebsreglements findet die öffentliche Auflage zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt des Flugfelds Hasenstrick statt. Einsprachen oder Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.

5. März 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Amt für Mobilität, Kanton Zürich
 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: