Schallschutz- und Energieberatung beantragen

Antrag stellen

  1. Informieren Sie sich

    Lesen Sie sorgfältig alles zum Thema Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» auf der vorhergehenden Seite und klären Sie gleichenorts ab, ob sich Ihre Liegenschaft im Gebiet des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» befindet, und Sie somit von einer Unterstützung zur Steigerung Ihrer Wohnqualität profitieren können.

  2. Formular ausfüllen

    Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es bitte vollständig aus.  

  3. Einreichen

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an:

    Amt für Mobilität
    Programm «Wohnqualität Flughafenregion»
    Neumühlequai 10
    8090 Zürich

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an info@wohnqualitaet.zh.ch

  4. Überprüfen der Angaben

    Die Angaben auf dem Formular werden durch das Amt für Mobilität überprüft. Massgebend für die Beitragsberechtigung ist der Gebäudestandort innerhalb der AGL (Abgrenzungslinie gem. kantonalem Richtplan) des Programms «Wohnqualität Flughafenregion».

  5. Wie es weiter geht

    Falls Sie beitragsberechtigt sind, wird ein akkreditierter Berater gesucht, der anschliessend mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Er erstellt in der Folge einen Bericht auf der Grundlage des in der ganzen Schweiz bekannten Beratungsinstruments GEAK®Plus. Die Bauherrschaft erfährt wie Ihre Liegenschaft(en) saniert werden kann (können).

  6. Kosten

    Der Beratungsauftrag endet mit der beidseitigen Erfüllung der Vertragspflichten. Der Berater stellt Ihnen maximal 1400 Franken in Rechnung, die Restkosten übernimmt das Amt für Mobilität.

    Hinweis:

    Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.  

Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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