Schallschutz- und Energieberatung beantragen
Antrag stellen
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Informieren Sie sich
Lesen Sie sorgfältig alles zum Thema Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» auf der vorhergehenden Seite und klären Sie gleichenorts ab, ob sich Ihre Liegenschaft im Gebiet des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» befindet, und Sie somit von einer Unterstützung zur Steigerung Ihrer Wohnqualität profitieren können.
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Formular ausfüllen
Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es bitte vollständig aus.
Download Antragsformular
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Einreichen
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Amt für Mobilität
Programm «Wohnqualität Flughafenregion»
Neumühlequai 10
8090 ZürichSenden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an info@wohnqualitaet.zh.ch
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Überprüfen der Angaben
Die Angaben auf dem Formular werden durch das Amt für Mobilität überprüft. Massgebend für die Beitragsberechtigung ist der Gebäudestandort innerhalb der AGL (Abgrenzungslinie gem. kantonalem Richtplan) des Programms «Wohnqualität Flughafenregion».
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Wie es weiter geht
Falls Sie beitragsberechtigt sind, wird ein akkreditierter Berater gesucht, der anschliessend mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Er erstellt in der Folge einen Bericht auf der Grundlage des in der ganzen Schweiz bekannten Beratungsinstruments GEAK®Plus. Die Bauherrschaft erfährt wie Ihre Liegenschaft(en) saniert werden kann (können).
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Kosten
Der Beratungsauftrag endet mit der beidseitigen Erfüllung der Vertragspflichten. Der Berater stellt Ihnen maximal 1400 Franken in Rechnung, die Restkosten übernimmt das Amt für Mobilität.
Hinweis:
Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.
Kontakt
Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr