Fünfte Generation

Die Zürcher Agglomerationsprogramme der 5. Generation sollen an die erfolgreichen bisherigen Programmgenerationen anknüpfen. Sie umfassen ein grösseres Gebiet und werden im Zeitraum 2023 bis 2025 erarbeitet.

Öffentliche Mitwirkung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. 765/2024 vom 3. Juli 2024 die Entwürfe der Agglomerationsprogramme der 5. Generation «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Limmattal», «Unterland-Furttal» und «Zürcher Oberland» sowie einen Rahmenbericht zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich, die Planungsregionen, die Transportunternehmungen, weitere Interessengruppen wie Verbände sowie die Bevölkerung sind zur Stellungnahme eingeladen. Eingeladen sind auch die Nachbarkantone und die Trägerschaften der angrenzenden Agglomerationsprogramme Schaffhausen und Obersee.

Die Agglomerationsprogramme der 5. Generation setzen sich jeweils aus einem Bericht und einem Massnahmenband zusammen. Der Bericht beinhaltet unter anderem das Zukunftsbild für Verkehr, Siedlung sowie Landschaft und Umwelt. Im Massnahmenband sind diejenigen Projekte aufgeführt und beschrieben, die zur Erreichung des angestrebten Zielzustands zunächst notwendig sind.

Alle Dokumente können ab dem 5. August 2024 hier und unter www.zh.ch/ap5 abgerufen werden. Um Änderungsvorschläge abzugeben, ist eine Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse über www.zh.ch/ap5 notwendig. Die Änderungsvorschläge sollen prägnant und aussagekräftig formuliert sein und müssen bis zum 20. September 2024 abgegeben werden. Sofern Sie sich nur über die Agglomerationsprogramme informieren möchten, müssen Sie sich nicht registrieren.

Die Berichte und Massnahmenbände sowie der Rahmenbericht können in der Printversion im Amt für Mobilität des Kantons Zürich (Neumühlequai 10, 8001 Zürich) eingesehen werden. Wenn Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an afm@vd.zh.ch oder telefonisch unter +41 43 259 30 61.

Erarbeitung und Zeitplan

Im 1. Quartal 2023 startete der Kanton Zürich unter der Federführung des Amtes für Mobilität und unter Einbezug verschiedener kantonaler Stellen, der betroffenen Planungsregionen und einzelner Städte und Gemeinden mit der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation. Entsprechend den Vorgaben des Bundes wird das Züricher Programm weiterentwickelt. Damit stellt der Kanton Zürich sicher, dass der effiziente und ressourcenschonende Stadt- und Agglomerationsverkehr weiterhin gefördert wird. So schafft er die Voraussetzungen für noch höhere Lebensqualität und attraktive Arbeitsstandorte.

Neben den bestehenden Programmen «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Limmattal» und «Züricher Oberland» wird in der 5. Generation neu auch für Teile der Planungsregionen Unterland und Furttal ein Agglomerationsprogramm erarbeitet.

Zeitplan:

  • Erarbeitung: 1. Quartal 2023 bis inkl. 2. Quartal 2024
  • Öffentliche Mitwirkung: 5. August bis 20. September 2024
  • Beschlussfassung Massnahmenträger und Kanton: 4. Quartal 2024 und 1. Quartal 2025
  • Einreichung beim Bund: Ende 1. Quartal 2025

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: