Wer ein Fahrzeug lenkt, erfüllt alle Voraussetzungen und ist richtig ausgebildet. Bei Verstössen im Strassen- und Schiffsverkehr verfügen wir sogenannte Administrativmassnahmen: zum Beispiel einen Ausweisentzug.

Adressänderung oder Umzug

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. 

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung. Sie wird Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert. 

Kontrollschilder

Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.

Guthaben zurückerhalten

Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.

Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.

Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:

Vorteile:

  • Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
  • Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
  • Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung, welche Sie über das Vorgehen nach Zuzug informiert. 

Führerausweis

Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.

Fahrzeugimport

Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Code Bedeutung
01 Muss Brille oder Kontaktlinsen tragen / Auflage Sehvermögen

05.01
05.08
Beschränkte Gültigkeit aus medizinischen Gründen
Keine Dämmerungs- und Nachtfahrten
Fahrabstinenz (0.00 Promille)
50(..) Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Fahrgestell- oder Stammnummer)
51(..) Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Kontrollschildnummer)
70(..) Umtausch des ausl. Führerausweises (Ausweisnummer und Landeszeichen)
78 Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen
79(..) Darf nur Fahrzeuge führen mit den in Klammern angegebenen Spezifikationen
101 Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausstellenden Behörde aufbewahrt)
111 Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden (Kat. C, C1, D, D1 oder Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport)
118 Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von Platzzahl und Gesamtgewicht (Kat. C1)
121 Berufsmässiger Personentransport (Kat. B, B1, C, C1, F)
122 Berufsmässiger Personentransport beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte
201 Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen)
202 Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen)
204 Fahrlehrer Kat. IV (Motorräder)
25kW Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Kat. A)
35kW Motorräder bis 35 kW und bis 0,20 kW/kg (Kat. A)
45km/h Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit
G40 Land- und Forstwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge (Kat. G)
   

Die folgenden Codes kommen beim Umtausch des blauen Führerausweises zur Anwendung (Übergangsrecht)

Code Bedeutung  
106 Kat. D1 beim Umtausch der alten Kat. D1 und D2 (Übergangsrecht):
Im Binnenverkehr zum Führen von Kleinbussen mit mehr als 17 Plätzen und einem Gesamtgewicht von maximal 3500 kg sowie zum Mitführen von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an Kleinbussen berechtigt
 
3.5t Kat. D1: Gewichtsbegrenzung beim Umtausch der alten Kat. D2 (Übergangsrecht)  
107 Kat. D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht)  
109 Kat. C1, C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht). Eintrag unter Ziffer 12 im Ausweis  
122 Kat. B, B1 oder F: Schüler-, Arbeiter-, Behindertentransport oder Ambulanzen, sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2)  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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