Die «Delegation der Einzelprüfung vor der Zulassung» (Selbstabnahme) richtet sich an Betriebe oder Personen zur Prüfung von neuen, leichten typengenehmigten Fahrzeugen bis höchstens 3500 Kilogramm Gesamtgewicht.
Bedingungen / Gesuch für Selbstabnahmen
Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen (Räumlichkeiten, Betriebseinrichtungen, personelle Voraussetzungen etc.) finden Sie nachfolgend.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der Gesuchsteller hat Gewähr zu bieten für eine einwandfreie Geschäftsführung und für ordnungsgemässe Fahrzeugprüfungen, die nach den gleichen Grundsätzen und unter Zugrundlegung der gleichen Anforderungen durchzuführen sind, wie die beim Strassenverkehrsamt durchgeführten Prüfungen. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gesuchsteller die erforderliche Gewähr bietet, wird auf die gesamten Umstände abgestellt.
Vorausgesetzt werden ein guter Leumund, gute Fachkenntnisse oder Mitarbeitende mit guten Fachkenntnissen sowie geeignete Betriebseinrichtungen, die den heute zu stellenden Anforderungen, auch hinsichtlich des Gewässer- und Umweltschutzes, genügen. Besitz eines Kollektivfahrzeugausweises und Händlerschilder für die Fahrzeugart, auf welche das Gesuch zur Selbstabnahme lautet.
Die Befreiung von der Vorführpflicht kann nur erteilt werden, wenn jährlich in der Regel mindestens 20 neue leichte Motorwagen (Personenwagen, serienmässig karossierte Lieferwagen und Kleinbusse), 20 Motorräder bzw. Kleinmotorräder oder 20 Anhänger verkauft werden.
Die Reparatur-, Wasch- und Einstellräume sowie die Abstellplätze müssen den einschlägigen Bestimmungen des Gewässer- und Umweltschutzes entsprechen.
Nebst den üblichen Betriebseinrichtungen und Werkzeugen muss vorhanden sein:
Vorteile:
- Möglichkeit zur Kontrolle der
- Lichteinstellung
- Bremswirkung
- Lenkung
- Im Weiteren ist zur Prüfung der Feststellbremse im Areal oder dessen näheren Umgebung eine Rampe von circa 20 Prozent Steigung erforderlich.
Für Selbstabnahmen von Motorrädern und Kleinmotorrädern ist eine Möglichkeit zur Kontrolle der Lichteinstellung erforderlich.
Für die Selbstabnahme von Anhängern sind Schweissanlage, Wagenheber, Werkzeugsortiment für Reparaturen von Anhängern und eine Möglichkeit zur Kontrolle der Bremswirkung erforderlich.
Die im Betrieb mit der Abnahme von Prüfungen vertrauten Angestellten müssen über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrung verfügen.
Der Gesuchsteller muss über die Typengenehmigungen der zu prüfenden Fahrzeuge verfügen. Er hat darüber eine Bestätigung des Typengenehmigung-Inhabers beizubringen, welche besagt, dass der Betrieb berechtigt ist, die Typengenehmigungen zu verwenden und laufend die neuen bzw. aktualisierten Versionen erhält.
Nachdem wir alle benötigten Unterlagen von Ihnen erhalten haben, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Monate.
Nach der administrativen Prüfung des Gesuchs erfolgt eine Überprüfung des Betriebs vor Ort durch das Strassenverkehrsamt. Wir melden uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung.
Nach Prüfung der Unterlagen und der Betriebseinrichtungen und sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bewilligung erteilt. Es gelten folgende Auflagen:
Vorteile:
- Die Prüfungen dürfen nur von den vom Strassenverkehrsamt ermächtigten Angestellten vorgenommen werden, welche die Prüfberichte eigenhändig zu unterschreiben haben.
- Der Betriebsinhaber oder die für den Betrieb verantwortlichen Personen sowie der zuständige Prüfungsbeauftragte haften für die ordnungsgemässe Prüfung.
- Die Prüfungen haben gemäss den mündlichen und schriftlichen Weisungen des Strassenverkehrsamtes zu erfolgen.
- Das Strassenverkehrsamt führt die Aufsicht. Es ist jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen und Anordnungen zu treffen, soweit dies erforderlich ist. In besonderen Fällen kann das Strassenverkehrsamt den Bewilligungsinhaber verpflichten, abgenommene Fahrzeuge beim Strassenverkehrsamt vorzuführen.
- Der Austritt von abnahmeberechtigten Angestellten ist dem Strassenverkehrsamt sofort schriftlich zu melden.
- Die Bewilligung wird entzogen, wenn der Bewilligungsinhaber keine Gewähr mehr für eine einwandfreie Geschäftsführung und Fahrzeugabnahmen bietet.
- Besuchter Selbstabnahmekurs (E-Learning).
Melden Sie uns mit dem Formular auch Anpassungen von Markenvertretungen, personellen Wechsel in Ihrem Betrieb oder anderweitige Mutationen.
Selbstabnahmekurs
Mitarbeitende die keine Selbstabnahmebewilligung besitzen müssen den Selbstabnahmekurs absolvieren.
Der Selbstabnahmekurs wird als E-Learning-Kurs angeboten.
- Dauer: circa 60 Minuten
- Kursgebühr: 100 Franken
In der folgenden Anleitung «E-Learning-Selbstabnahmekurs» wird Ihnen Schritt für Schritt die Anmeldung und Durchführung des Kurses bis zum Erhalt der definitiven Selbstabnahmebewilligung erklärt.
Hinweise für Selbstabnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bei neuen und gebrauchten Personen- und Lieferwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht kann ein Garagenbetrieb die Prüfung der Anhängerkupplung durchführen, wenn dieser für Selbstabnahme berechtigt ist.
Eine technische Änderung darf erst nach der Selbstabnahme durchgeführt werden. Das heisst:
- Sie kontrollieren das Fahrzeug im Originalzustand gemäss den Selbstabnahmevorschriften.
- Danach können Sie die technische Änderung vornehmen.
- Sie melden die Änderung beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung an.
Ist eine oder mehrere der nachfolgenden Ziffern im Feld 13 des Formulars 13.20 A eingetragen, muss dieses kontrolliert werden, bevor das Fahrzeug eingelöst werden kann.
Dies können Sie bei folgenden Stellen erledigen:
- Zürich-Albisgütli: Technische Auskunft (Schalter 24 im 1. UG)
- Winterthur: Büro 65 Leiter Fahrzeugprüfungen
- Bassersdorf: Büro Leiter Fahrzeugprüfungen
- Bülach: Büro Leiter Fahrzeugprüfungen
- Hinwil: Büro Leiter Fahrzeugprüfungen
- Regensdorf: Büro Leiter Fahrzeugprüfungen
Falls unsere Mitarbeitenden eine Korrektur vornehmen müssen, verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken.
Es gibt Fahrzeuge, welche bereits ab Werk mit Gasbehältern und/oder -installationen ausgerüstet sind. Sofern diese Fahrzeuge vollumfänglich der Typengenehmigung entsprechen, kann auch bei diesen Fahrzeugen eine Selbstabnahme durchgeführt werden.
Wir empfehlen Ihnen, vor der ersten Abnahme das folgende Merkblatt vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu lesen.
Bei einer Selbstabnahme müssen Sie folgende Ziffern im Feld Nr. 13 eintragen, je nachdem, was für das entsprechende Fahrzeug zutrifft:
Fahrzeuge, die nach- oder umgerüstet wurden sind beim Strassenverkehrsamt vorzuführen.
Weiterführende Informationen zur Selbstabnahme finden Sie in der Weisung «Ausfüllen der Prüfungsberichte», Formular 13.20 A und 13.20 B (WPB 13.20) und dem Anhang I: Wegleitung.
Die weiteren Dokumente Anhang Ia bis Anhang VI sind rein informativ.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Selbstabnahmen
8036 Zürich
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr
Bürozeiten Dienstag, Donnerstag und Freitag