Die Rückkehrberatung unterstützt Personen aus dem Asylbereich, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder müssen. Sie ist vertraulich und kostenlos.
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Rückkehrhilfe
Die Rückkehrhilfe umfasst Beratung und allenfalls auch finanzielle Unterstützung. Ausreisewillige Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Starthilfe, um bei der Rückkehr in die Heimat eine schwere existentielle Not zu verhindern. Die Starthilfe wird bei der Ausreise am Flughafen ausbezahlt. Zusätzlich gibt es Geld für Projekte, die der beruflichen oder sozialen Wiedereingliederung im Heimatland dienen.
Bei schwerwiegenden medizinischen Problemen kann auf Antrag medizinische Rückkehrhilfe geleistet werden. Voraussetzungen sind eine ärztliche Diagnose und ein ärztliches Rezept.
Zielgruppen
Folgende Personen können Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen
- Schutzbedürftige Personen (Ausweis S)
- Asylsuchende im offenen Verfahren mit Ausweis N
- Personen mit negativem Asylentscheid
- Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE)
- Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
- Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B / C)
- Opfer von Menschenhandel / Prostitution
Für Personen mit Status S, für straffällig gewordene Personen, für Personen aus visumsbefreiten Ländern, für Personen, die bereits Rückkehrhilfe erhalten haben, und für Personen aus dem beschleunigten Asylverfahren gelten spezielle Bedingungen.
Anmeldung
Sie wollen sich beraten lassen und finanzielle Unterstützung beantragen? Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin.
Eine Beratung ist je nach Verfügbarkeit in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Französisch, Serbisch, Russisch, Italienisch, Spanisch. Bei anderen Sprachen wird um die selbständige Organisation einer Übersetzung gebeten.
Nach der Beratung reichen wir für Sie den Antrag auf finanzielle Hilfe bei der zuständigen Stelle ein. Über den Antrag entscheidet das Staatssekretariat für Migration.
Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug
Im Rahmen des Pilotprojekts «Rückkehrorientierung und Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug» können sich auch straffällig gewordene Personen, die die Schweiz verlassen müssen, in Bezug auf ihre Ausreise beraten lassen.
Interesse? Das Team der Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug ist erreichbar unter
Tel. 043 259 57 97 oder rkb.sv@sa.zh.ch
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Asylkoordination
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Montag bis Freitag08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr