Mit «Gymnasium 2022» stimmen die Gymnasien ihren Unterricht auf den Lehrplan 21 ab, stärken den MINT-Bereich und führen neue Fächer ein. Der Regierungsrat und der Bildungsrat des Kantons Zürich haben folgende Rechtsgrundlagen gutgeheissen.
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Das ist neu am gymnasialen Unterricht
Um den Anschluss an die Volksschule weiterhin optimal gewährleisten zu können, werden die Stundentafeln der Untergymnasien überarbeitet und auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Im Zuge dessen wird der Unterricht auf der gymnasialen Unterstufe neu um die Fächer «Informatik» und «Religionen, Kulturen, Ethik» erweitert. Auch auf der gymnasialen Oberstufe wird der Fächerkanon angepasst. Neu kommt Informatik als obligatorisches Fach hinzu und die Zürcher Gymnasien können das Schwerpunktfach «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» anbieten. Neben den Anpassungen der gymnasialen Stundentafeln haben Gymnasien künftig die Option, zweisprachige Ausbildungsgänge auf der Unterstufe anzubieten. Ebenfalls wird die Jahrespromotion um ein Jahr auf das zweitletzte Jahr vor der Maturität ausgeweitet.
Die vom Regierungsrat und Bildungsrat erlassenen, neuen Vorgaben zur Stundentafelgestaltung treten ab dem Schuljahr 2023/24 in Kraft. Die Schulen sind frei, die neuen Stundentafeln bereits zum Schuljahr 2022/23 umzusetzen. Das Profil «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» wird zum Schuljahr 2024/25 eingeführt.
Die Änderungen im Detail
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Für das Untergymnasium wird eine Rahmenstundentafel erlassen. 121 Semesterlektionen sind bestimmten Fächern zugeordnet. Daneben wird den Schulen eine Stundentafelfreiheit von bis zu 15 Semesterlektionen eingeräumt, wobei 6 dieser Lektionen im Fachbereich MINT eingesetzt werden müssen.
Vorschläge Mindestdotationen Untergymnasium
Fachbereich | Fach | Mindestdotation der Semesterlektionen |
---|---|---|
Sprachen | Deutsch Französisch Englisch Latein |
15 12 10 12 |
MINT | Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik MINT nicht spezifiziert |
17 4 2 2 2 6 |
Geistes- und Sozialwissenschaften | Geschichte Geografie Religionen, Kulturen, Ethik |
7 7 3 |
Kunst | Bildnerisches Gestalten Musik |
8 8 |
Sport | Sport | 12 |
Schulische Freiheit | Schulische Freiheit | <9 |
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) schreibt auf der gymnasialen Oberstufe das obligatorische Fach Informatik vor. Am Obergymnasium umfasst das Fach mindestens 8 Semesterlektionen. Mit der Informatikeinführung wird der Lektionenumfang am Obergymnasium um 4 Semesterlektionen auf insgesamt maximal 268 Semesterlektionen angehoben. Die Schulen führen Informatik entweder zum Schuljahr 2022/23 oder zum Schuljahr 2023/24 ein. Unabhängig vom Einführungszeitpunkt ist sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler, die 2026 ihre Maturität ablegen, Informatik in vollem Umfang besucht haben.
Im Obergymnasium kann neu das Profil «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» angeboten werden. «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» ist über die gesamte Dauer des Obergymnasiums je zur Hälfte auf die Teile Philosophie und Pädagogik/Psychologie zu verteilen. Die Einführung des neuen Profils erfolgt per Schuljahr 2024/25.
Für die Maturaarbeit sind im Obergymnasium mindestens 2 Semesterlektionen in die Stundentafel zu setzen.
Neben den Anpassungen der gymnasialen Stundentafeln können Gymnasien künftig zweisprachige Ausbildungsgänge (Immersion) auf der Unterstufe anbieten.
Im Untergymnasium umfasst der zweisprachige Ausbildungsgang mindestens 12 und höchstens 18 in einer Fremdsprache erteilte Semesterlektionen. Der Sprachunterricht ist dabei nicht mitgerechnet.
Im Obergymnasium findet der Fremdsprachenunterricht in derjenigen Sprache, in der auch Fachunterricht erteilt wird, für Schülerinnen und Schüler des zweisprachigen Ausbildungsganges in einer separaten Klasse statt.
Aufgrund der neuen Dotationsvorgaben muss die Lektionendauer an den Zürcher Gymnasien vereinheitlicht werden. Die bisher an zwei Schulen geführten Kurzlektionen werden umgewandelt. Die Lektionendauer ist neu verbindlich auf 45 Minuten festgesetzt.
Die Jahrespromotion wird um ein Jahr auf das zweitletzte Jahr vor der Maturität ausgeweitet. Eine provisorische Promotion kann damit neu letztmals zwei Jahre, eine Nichtpromotion letztmals ein Jahr vor den Maturitätsprüfungen ausgesprochen werden. Für die letzten beiden Schuljahre vor den Maturitätsprüfungen wird den Schülerinnen und Schülern jeweils am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des ersten Semesters des zweitletzten sowie auf Ende des Kalenderjahres des letzten Schuljahres eine schriftliche Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten ausgestellt.
Das Projekt «Gymnasium 2022» sieht vor, dass die Gymnasien ihre Lehrpläne systematisch überarbeiten. Die Lehrpläne bleiben weiterhin schulspezifisch.
Neu sollen die Gymnasien in allen Fächern Fachschaftsrichtlinien einführen. In diesen konkretisieren die Fachschaften die Ziele und Inhalte der Fachlehrpläne. Die Fachschaftsrichtlinien sind für alle Mitglieder der jeweiligen Fachschaft verbindlich. Sie werden durch die Schulleitung erlassen und bei Bedarf angepasst. Die systematische Lehrplanüberarbeitung sowie die Erarbeitung der Fachschaftsrichtlinien im Rahmen von «Gymnasium 2022» erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung auf das gesamtschweizerische Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)».
Personalmassnahmen
Teilprojekt «Personal»
Aufgrund der Stundentafelvorgaben ist eine Verschiebung von Lektionen zwischen den Fächern zu erwarten. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat deshalb zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrpersonengremien, der Schulleitungen, der Schulkommissionen und der Gewerkschaften im Herbst 2021 das Teilprojekt «Personal» gestartet. Mittels rundem Tisch sollen Lösungen erarbeitet werden, falls es zu Verschiebungen der Stellenprofile oder zu Änderungen bei den Pensen kommt.
Unterstützung Informatiklehrpersonen
Wir suchen Sie!
Auf das Schuljahr 2023/24 wird an den Zürcher Mittelschulendas Fach Informatik sowohl im Unter- als auch im Obergymnasium flächendeckend angeboten.
Um auf den Einführungszeitpunkt ausreichend ausgebildete Informatiklehrpersonen rekrutieren zu können, wird die Ausbildung dieser Lehrpersonen vom Kanton Zürich gezielt gefördert.
Alle Informationen zu den nötigen Voraussetzungen und den Umfang der Unterstützung finden sich im Flyer «Informatiklehrperson gesucht!»
Zeitplan und Vorgehen
- 2019-2020: Erarbeitung der Rahmenvorgaben in Form eines neuen Unterrichtsreglements und Anpassung verschiedener bestehender Rechtsgrundlagen für die Zürcher Gymnasien
- 2020-2021: Vernehmlassung zu den angepassten Rechtsgrundlagen und anschliessende Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen; Beschlüsse durch Regierungsrat und Bildungsrat
- Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien Änderungen von Promotionsreglementen und Reglementen für die Maturitätsprüfungen
- Änderungen Reglement betreffend Unterricht an kantonalen Gymnasien und Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich
- Angepasste Verordnungen: Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung, Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung, Mittelschulverordnung und Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen
- Ab Herbst 2021: Arbeiten an den Schulen an Stundentafeln gemäss Vorgaben
- 2022: Entscheidung des Bildungsrats zu den neuen Stundentafeln
- August 2022: Erste Schulen starten im Schuljahr 2022/23 mit angepassten Stundentafeln
- August 2023: Spätestens zum Schuljahr 2023/24 sind die neuen Stundentafelvorgaben an den Schulen verbindlich umzusetzen
- August 2024: Einführung des Profils «Philosophie/Pädagogik/Psychologie»
Weiterführende Informationen
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