Projekt Governance Sekundarstufe II

Mit dem Projekt Governance Sekundarstufe II sollen die Führung und die Aufsicht im Mittel- und Berufsfachschulwesen so organisiert werden, dass die Schulen im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen solide aufgestellt sind.

Ziele des Projekts Governance

Die kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen verfügen insgesamt über eingespielte Organisations- und Führungsstrukturen. Die Erfahrungen aus dem Schulalltag zeigen jedoch, dass bezüglich der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Schulorgane Klärungsbedarf besteht. Zudem entsprechen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Diese Punkte hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) im Auftrag der Bildungsdirektion im Rahmen des Projekts «Governance» aufgegriffen. Die Bildungsdirektion hat im Jahr 2023 eine breite Vernehmlassung bei Verbänden, Vertretungen von Gremien der Schulen und politischen Parteien durchgeführt, um das Mittelschulgesetz, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung sowie die entsprechenden Ausführungsverordnungen anzupassen.

Zentrale Inhalte

Klare Führungsrollen

Die Rollen der Schulorgane sollen klarer definiert werden. Die Schulleitung soll künftig umfassend für die operative Gesamtführung, also die pädagogische, personelle, finanzielle und administrative Führung der Schule zuständig sein.

Die Schulkommission soll vorwiegend die strategische Führung der Schule wahrnehmen: Sie legt unter anderem die strategischen Ziele der Schule fest, genehmigt das Leitbild, beschliesst schulinterne Erlasse und unterstützt die Schulleitungsmitglieder mit Expertenwissen bei ihrer Führungsaufgabe. Zudem ist die Schulkommission mit der personellen Führung der Rektorinnen und Rektoren beauftragt.

Die Bildungsdirektion nimmt weiterhin die Aufsicht über die Schulen wahr.

Flexible und zeitgemässe Anstellungsbedingungen

Die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder sind nicht mehr zeitgemäss. Neu soll auch eine Anstellung in einem Teilzeitpensum möglich sein, was Jobsharing ermöglicht. Schulen können somit zukünftig auch von mehreren Rektorinnen und Rektoren geleitet werden.

Mitglieder des Rektorats und des Prorektorats sollen neu unbefristet angestellt statt für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.

Die Rektoren und Rektorinnen sowie die Prorektoren und Prorektorinnen sind weiterhin verpflichtet, im Rahmen ihrer Schulleitungstätigkeit Unterricht zu erteilen.

Beschluss des Regierungsrats

An der Medienkonferenz vom 5. November 2024 hat der Zürcher Regierungsrat seinen Vorschlag zur Revision des Mittelschulgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vorgestellt. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat über die Gesetzesvorlage.

Kontakt

Michael Füglistaler - Projektleiter Governance

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

governance@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: