Anmeldung zur Standortbestimmung viamia
Anleitung
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An wen richtet sich die Beratung?
Vorteile:
- Sie sind mindestens 40 Jahre alt (ab Jahrgang 1984) und wohnen im Kanton Zürich.
- Sie sind bereit, sich an der Evaluation des «viamia»-Angebots zu beteiligen, indem Sie nach Abschluss der Beratung einen Online-Fragebogen ausfüllen.
- Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und/oder auf Abklärungs- und Beratungsangebote anderer Institutionen (Invalidenversicherung oder Sozialhilfe). Personen, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, können sich für eine «viamia»-Beratung anmelden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Standortbestimmung «viamia». Nach Ihrer Anmeldung wird sich die zuständige Beratungsstelle mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage nach diesem kostenlosen Angebot gross ist und es daher unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann. Danke für Ihr Verständnis!
Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Anmeldeformulares?
Rufen Sie uns an unter 043 259 97 35 oder schicken Sie uns eine E-Mail an bb@ajb.zh.ch. - Sie sind mindestens 40 Jahre alt (ab Jahrgang 1984) und wohnen im Kanton Zürich.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung