Stipendien & Darlehen

6 Jugendliche und junge Erwachsene gehen bei Sonnenschein über einen Platz im Hintergrund ist eine Universität zu sehen.

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, Stipendien oder ein Darlehen zu beantragen. Dafür muss beim Kanton ein «Gesuch um Ausbildungsbeiträge» gestellt werden.

Gesuch einreichen

Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln.

Hinweis zu den Fristen

Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge müssen Sie spätestens im Monat vor Beginn Ihres Ausbildungsjahres vollständig einreichen. Wenn Sie das Gesuch später einreichen, werden die Stipendien oder Darlehen entsprechend gekürzt. Wenn Sie das Gesuch später als sechs Monate nach Beginn Ihres Ausbildungsjahres einreichen, wird Ihr Gesuch nicht mehr behandelt und Sie bekommen keine Beiträge.

Wann wird mein Gesuch bearbeitet?

Aktuell werden die Gesuche, die im Juli 2024 eingereicht wurden, vertieft auf ihren Anspruch geprüft.

Wurde die 2. Rate noch nicht ausbezahlt?

Ihr Gesuch wurde bereits mit einem Entscheid beantwortet, die erwartete Rate haben Sie jedoch noch nicht erhalten. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Zahlung erst erfolgen kann, wenn Sie uns ausstehende Dokumente nachreichen. Details dazu finden Sie im Entscheid. Bitte senden Sie uns die nachzureichenden Dokumente elektronisch in Form eines PDF pro Thema an stipendien@ajb.zh.ch.

Stipendienrechner

Prüfen Sie mit dem Stipendienrechner, ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.

Beantragung

Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

Anleitung

  1. Kontaktformular

    Personalien
    Anrede

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Wir melden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen und bedanken uns für Ihre Geduld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Voraussetzungen 

Für den Anspruch auf kantonale Stipendien und Darlehen gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):

  • stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
  • finanzielle Verhältnisse reichen nicht aus, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren
  • gewählte Ausbildung führt zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss
  • auszubildende Person ist höchstens 45 Jahre alt
  • weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen

Alternativen zu kantonalen Stipendien und Darlehen 

Wer keine oder zu wenig kantonale Alternativen zu kantonalen Stipendien und Darlehen erhält, hat weitere Möglichkeiten:

  • Auch Gemeinden, insbesondere die Städte Zürich und Winterthur, können Ausbildungsbeiträge gewähren.
  • Private Fonds und Stiftungen unterstützen die Finanzierung von Ausbildungen.
  • Immatrikulierte Studierende der Universität Zürich, die alle anderen Finanzierungsquellen bereits ausgeschöpft haben (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien) können bei der Fachstelle Studienfinanzierung der Universität ein Stipendium oder einen zinslosen Härtefallkredit beantragen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Stipendien

Adresse

Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 80

Telefon

Telefonzeiten

Montag und Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
9.00 bis 12.30 Uhr 

E-Mail

stipendien@ajb.zh.ch

 


Für dieses Thema zuständig: