Externe Weiterbildung (Musterweisung)
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Musterweisung
Die Musterweisung soll als Vorlage dienen und ersetzt die bisherigen Empfehlungen Weiterbildung. In der Musterweisung ist die Änderung der Berufsbildungsverordnung des Bundes mitberücksichtigt. Danach werden Subventionen des Bundes für die Vorbereitungskurse von eidgenössischen Berufsprüfungen oder eidgenössischen höheren Fachprüfungen neu direkt an Absolvierende ausbezahlt.
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Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.