Auditorinnen und Auditoren (Weisung)
Weisung der Direktion der Justiz und des Innern vom 1. Januar 2012
- Die Entlöhnung für Auditoren/Auditorinnen der Direktion der Justiz und des Innern wird ab 1. Januar 2012 wie folgt ausgerichtet:
1. - 3. Monat: Fr. 3'874 pro Monat / Fr. 50'367 pro Jahr, KL 8 AS 2
4. - 12. Monat: Fr. 5'038 pro Monat / Fr. 65'504 pro Jahr, KL 13 AS 1
ab 13. Monat: Fr. 5'217 pro Monat / Fr. 67'823 pro Jahr, KL 13 LS 1
Lohnänderungen ab 4. Monat bleiben vorbehalten.
Vor dem Eintritt in die Direktion absolvierte Auditoriate beim Gericht oder vergleichbare Berufserfahrung, werden bei der Entlöhnung angerechnet. (Bsp. Nach einem 6-monatigen Gerichtsauditoriat wird der Auditor in der DJI in KL 13, AS 1 entlöhnt). - Die in Ziffer 1 genannten Anstellungsfristen gelten für den Fall einer 100%-igen Beschäftigung; sie verlängern sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsgrad (50% = Verdoppelung der Fristen), wobei bei der Berechnung jeweils auf den nächsten vollen Monat abgerundet wird.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Personalgesetzes und seiner Ausführungserlasse.
- Gemäss § 7 der Verordnung des Obergerichts über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf vom 21.06.2006 wird die Auditorentätigkeit wie folgt angerechnet:
Auditoriate in der Strafverfolgung Erwachsene werden voll angerechnet
Auditoriate in übrigen Verwaltungseinheiten werden teilweise - in der Regel zur Hälfte - jedoch höchstens zu 6 Monaten angerechnet.
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