Anlaufstellen
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Mitarbeitende wenden sich an die für sie zuständigen Personalabteilungen. Eine arbeitnehmerseitige Rechtsauskunft und Beratung wird von den Personalverbänden - in der Regel für ihre Mitglieder - angeboten.
Rechtsberatungsstellen der Personalverbände
Personalverband | Link |
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FH-ZH - Verband der Zürcher Fachhochschul-Dozierenden Zürich | fh-zh - Anfrage Rechtsauskunft |
KVZ - Kaufmännischer Verband Zürich | KFMV Zürich > Beratung > Rechtsberatung (kfmv-zuerich.ch) |
physio zürich glarus | https://www.physioswiss.ch/de/dienstleistungen/beratungsarten |
SekZH - Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich | https://sekzh.ch/mitglieder/beratungsdienst/ |
SHV - Schweizerischer Hebammenverband Sektion Zürich | https://www.hebamme.ch/mitgliedschaft/ |
SVMTRA - Sektion Ostschweiz der Schweizerischen Vereinigung der Fachleute für medizinisch-technische Radiologie | https://svmtr.ch/mitglieder/recht/rechtsschutz |
VKPZ - Verband der Kantonspolizei Zürich | Auf Intranet der VKPZ/nur für Mitglieder des VKPZ zugänglich |
VPOD Sektion Lehrberufe | https://zuerich.vpod.ch/ueber-uns/verband/lehrberufe/ |
VPOD Sektion Zürich Kanton | https://zuerich.vpod.ch/ueber-uns/verband/zuerich-kanton/ |
VSAO Zürich - Verband Zürcher Spitalärztinnen und Spitalärzte | https://www.vsao-zh.ch/faq/ |
VSLZH - Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich | https://www.vslzh.ch/mitgliederbereich/beratung-rechtsschutz |
VStA - Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
Fachverband des Kantonalen Steueramtes | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
juslingua.ch - Verband Schweizer Gerichtsdolmetscher und -übersetzer | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
MVZ - Mittelschullehrpersonenverband Zürich | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
Notarenkollegium | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
Notarstellvertreter und Angestelltenverein | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
ZLB - Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
VZL DaZ – Verband Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache | https://www.vzldaz.ch/kontakt |
ZLV - Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband | https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung |
MLV - Mehrklassen Lehrerinnen- und Lehrerverein | https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung |
ZKM - Zürcher Kantonale Mittelstufe | https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung |
VKZ - Verband Kindergarten Zürich | https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung |
VSKA - Vereinigte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich Sektion des ZüPP | https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/ |
Der Rechtsdienst des Personalamts erteilt direktionsübergreifend Auskünfte zum kantonalen Personalrecht an Personalverantwortliche, Personalfachpersonen und Vorgesetzte:
Telefon: 043 259 48 97 (Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr)
Email: recht@pa.zh.ch
Da das Personalrecht des Kantons auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich gültig ist, steht die Rechtsauskunft des Rechtsdienstes auch den Personaldiensten dieser Institutionen in beschränktem Umfang offen. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.
Fachstelle Gleichstellung
Dem Kanton als Arbeitgeber ist es ein Anliegen, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Die Fachstelle Gleichstellung ist eine kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gleichstellung im Arbeitsverhältnis und kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung beigezogen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen; so beispielsweise hinsichtlich ihres Lohnes, der Aufgabenzuteilung, Weiterbildung, individuellen Lohnerhöhung oder Kündigung.
Paritätische Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz
Die Schlichtungsbehörde kann von Frauen und Männern angerufen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Das Verfahren ist kostenlos.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen, so beispielsweise unerwünschte Annäherungen oder Abwertungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder der Personengruppe, an die sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeit und die Würde der Betroffenen. Sie wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet.
Betroffene können sich an ihre Vorgesetzten, an das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion, an ihren Personalverband oder an die Fachstelle Gleichstellung wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Deshalb werden Mobbinghandlungen und psychologische Belästigungen, wie beispielsweise wiederholte Schikanen, Sticheleien, Ausgrenzungen, Ignoranz und Demütigungen am Arbeitsplatz nicht toleriert!
Betroffene können sich an ihre Vorgesetzten, an das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion, an MOVIS (verwaltungsexterne Anlaufstelle), an die Anlaufstelle im Personalamt (Telefon: 043 259 42 23; Email: beratungsstelle@pa.zh.ch) oder an ihren Personalverband wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.
Wenn Sie am Arbeitsplatz Probleme haben, sich ungerecht behandelt fühlen und nicht (mehr) mit ihren Vorgesetzten, der übergeordneten Stelle oder dem Personaldienst darüber sprechen wollen, können Sie Ihr Anliegen bei der kantonalen Ombudsstelle vorbringen. Diese wird sich mit den betroffenen Stellen in Verbindung setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Sie kann jedoch keine Anordnungen treffen, sondern nur Empfehlungen abgeben. Die Beratung ist kostenlos und Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Die Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie bei Fragen zur Datenbearbeitung von öffentlichen Organen im Kanton Zürich. Die Dienstleistung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines öffentlichen Organs und Privatpersonen und Anspruch nehmen.
Mitarbeitende dürfen keine Geschenke oder andere Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung stehen oder stehen könnten, für sich oder für andere annehmen oder sich versprechen lassen Ausgenommen sind Höflichkeitsgeschenke von geringem Wert. Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Stelle zu informieren. Weitere Informationen finden Sie im Verhaltenskodex des Regierungsrates auf der Homepage der Compliancebeauftragten des Kantons Zürich.
Der Kanton als Arbeitgeber bietet kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen eine individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein externes Case Management an. Ein Case Management kann auch sinnvoll sein, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.
Professionelle Case Manager unterstützen die Betroffenen dabei, Schritt für Schritt ihre volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen, um so bald wie möglich an den bisherigen, allenfalls angepassten Arbeitsplatz oder an eine neue Arbeitsstelle zurück zu kehren. Primäres Ziel des Case Managements ist somit der Erhalt des Arbeitsplatzes und das Abwenden einer allenfalls drohenden Invalidisierung. Genauso bedeutsam ist aber auch das Aufzeigen von Perspektiven und damit verbunden die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität der Betroffenen.
Mitarbeitende wenden sich für Fragen rund um das Thema Case Management an ihre Vorgesetzten oder das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion. Für direktionsübergreifende Auskünfte steht die Koordinatorin Case Management gerne zur Verfügung.
Kontakt
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.